Im SchadenfallWas tun bei Schäden durch Unwetter?
Unwetter wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen etc. können schnell grosse Schäden an Ihrem Hab und Gut verursachen und sorgen oft für grosse Stressmomente. Erfahren Sie in unserem Beitrag, wie Sie eine solche Situation bestmöglich bewältigen können.
Unwetter wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen etc.
können schnell grosse Schäden an Ihrem Hab und Gut verursachen. Solche
Ereignisse treten oft grossflächig auf, hinterlassen grosse Spuren der
Verwüstung und sorgen dadurch bei allen involvierten Parteien (betroffene
Personen, Behörden, Versicherungen, Handwerker etc.) für grosse Stressmomente.
Damit Sie und wir diese Situation bestmöglich bewältigen können, nehmen Sie sich bitte einige Minuten Zeit und lesen Sie den nachfolgenden Beitrag durch. So können Sie gleich von Beginn an die richtigen Massnahmen ergreifen.
Bei Schäden an Fahrhabe (Hausrat, Inventar)
Sind bereits Schäden an der Fahrhabe entstanden, dann sollten Sie:
- Retten, was zu retten ist und weitere Schäden
vermeiden.
- Aufräumen und die Reinigung veranlassen /
vornehmen. Zum Schutz / zur Rettung der betroffenen Gegenstände beachten Sie
bitte die Hinweise im nachfolgenden Abschnitt.
- Protokollieren Sie alle Schäden mit Fotos
und/oder Videos vor dem Aufräumen, Reinigen und allenfalls dem Entsorgen
zerstörter Sachen.
- Bei Schäden durch Wasser infolge heftigen
Niederschlags (Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation etc.):
Falls möglich, dokumentieren Sie mit Fotos und/oder Videos, von wo und wie das Wasser ins Innere vom Gebäude eingedrungen ist. - Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Sachen.
Eine Vorlage dafür finden Sie hier.
- Die Schäden der Versicherung melden. Aufgrund der aktuellen Situation ist es gut möglich, dass all unsere Telefonleitungen besetzt sind. Um sich längere Wartezeiten zu ersparen, können Sie uns den Schaden einfach und unkompliziert über unsere Website melden. Die Liste der beschädigten Sachen können Sie uns zusammen mit der Online-Schadensmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt senden.
Hinweise zum Schutz / zur Rettung der betroffenen Gegenstände:
- Wäsche und Kleider:
Hier sind die Reinigungskosten im Vergleich zum Kaufpreis günstig. Verschmutzte und nasse Wäsche und Kleider sind – sofern möglich – sofort in die Reinigung zu bringen. Anzüge, Mäntel, Pelze und Ledersachen, welche sich vollständig im Wasser befanden, können hingegen in der Regel nicht mehr instand gestellt werden. - Möbel:
Möbel aus beschichteten Spanplatten werden durch Wasser normalerweise stark in Mitleidenschaft gezogen und sind oftmals nicht mehr zu reparieren. Im Gegensatz dazu lassen sich Massivmöbel, auch furnierte, in vielen Fällen wieder tadellos instand setzen. - Velos, Mofas und Ski:
Diese sind gegen Nässe und Schmutz verhältnismässig unempfindlich. Sind sie längere Zeit im Wasser gestanden, ist es Sache des Fachhändlers, nach eingehender Prüfung zu beurteilen, ob sich eine Reparatur lohnt. - Elektrische Apparate und Geräte:
Abschalten und Stecker ausziehen, denn hier besteht Lebensgefahr! Unter keinen Umständen selber experimentieren, sondern Fachhändler beiziehen. Dieser wird feststellen können, ob eine Reparatur nass gewordener Apparate und Geräte möglich und sinnvoll ist. - Weine und Spirituosen:
Hier kann man davon ausgehen, dass der Inhalt nicht durch den Zapfen oder Verschluss ausfliessen kann – folglich kann auch nichts in die Flasche eindringen. Damit ist keine Vergrösserung des Schadens zu befürchten. Schwieriger wird es allerdings, wenn durch das Wasser Etiketten von den Weinflaschen gelöst werden. Vorrat deshalb möglichst rasch an einen trockenen Ort bringen und die Flaschen bis zur Ausmittlung des Schadens aufbewahren. - Echte Teppiche:
Diese sind gegenüber Nässe und Schmutz äusserst widerstandsfähig. Die Reinigungskosten sind im Verhältnis zum Wert ebenfalls gering – eine Reinigung ist also stets zweckmässig, ausser bei offensichtlichen Verfärbungen. Wichtig: Ein verunreinigter Teppich muss so schnell wie möglich in die Reinigung!
Bei Schäden an Gebäuden
Sind bereits Schäden an Gebäuden entstanden, dann sollten Sie:
- Schäden mindern: Viele Schäden werden schlimmer,
wenn sie nicht sofort behoben werden (vor allem wenn Wasser im Gebäude ist). In
einem solchen Fall ist es wichtig, diese rasch zu beheben, um das Ausmass der
Zerstörung möglichst klein zu halten. Stellen Sie dabei jedoch sicher, dass Sie
alles ausreichend mit Fotos, Videos protokollieren.
- Aufräumen und die Reinigung veranlassen /
vornehmen.
- Die aufgewendete Zeit zur Schadensminderung und Reinigung
des Gebäudes notieren. Eine Vorlage hierfür finden Sie hier.
- Die Schäden der Versicherung melden (bitte beachten Sie hierzu zudem die Hinweise im nächsten Abschnitt „Welcher Versicherung muss der Schaden gemeldet werden?“). Aufgrund der aktuellen Situation ist es gut möglich, dass all unsere Telefonleitungen besetzt sind. Um sich längere Wartezeiten zu ersparen, können Sie uns den Schaden einfach und unkompliziert über unsere Website melden.
Welcher Versicherung muss der Schaden gemeldet werden?
Die Versicherung gegen Elementarschäden an Gebäuden ist fast in allen Kantonen obligatorisch und es besteht oftmals ein Monopol der kantonalen Gebäudeversicherung. Nur in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Uri, Schwyz und Obwalden können Gebäude gegen Elementarschäden bei Privatversicherungen wie der emmental versicherung versichert werden.
Falls Ihr Gebäude durch eines der unten aufgeführten Ereignisse beschädigt wurde, sind die Schäden grundsätzlich der Elementarschadenversicherung (Gebäude-Feuerversicherung) zu melden:
- Hochwasser (Wasserführung von Gewässern [Bächen,
Flüssen, Seen] über dem normalen Wasserstand).
- Überschwemmung (Überflutung von Gebietsteilen)
Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung sind der Elementarschadenversicherung zu melden, sofern die Schäden durch Eindringen von Oberflächenwasser (ebenerdig) entstanden sind. Dabei ist es in den meisten Kantonen unerheblich, ob zusätzlich Wasser aus dem Erdinneren (Grundwasser, Rückstau aus der Kanalisation) ins Gebäude eingedrungen ist, sofern es sich mit dem Oberflächenwasser vermischt. Falls möglich, dokumentieren Sie mit Fotos und/oder Videos, von wo und wie das Wasser ins Innere vom Gebäude eingedrungen ist. - Sturm (Wind von mindestens 75 km/h, der in der
Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt).
- Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
- Wasser durch das Dach (Regen-, Schnee- und
Schmelzwasser, das aus Aussenablaufrohren, Dachrinnen oder durch das Dach
selbst ins Gebäude eindringt). Falls das Wasser durch das Dach eindringt, weil dieses
durch ein Elementarereignis (Sturm, Hagel etc.) beschädigt wurde, muss der
Schaden bei der Gebäude-Feuerversicherung angemeldet werden.
- Rückstau (Schäden alleine durch Rückstau aus
denjenigen Teilen der Abwasserkanalisation, welche nur dem versicherten Gebäude
dienen).
- Grundwasser (Schäden alleine durch Eindringen
von Wasser aus dem Erdinneren).
- Hangwasser (Schäden alleine durch Eindringen von Wasser, welches plötzlich und unvorhergesehen eindringt und auf aussergewöhnliche Niederschläge zurückzuführen ist).
Diese Schäden im Innern von Gebäuden sind der Gebäudewasserversicherung zu melden:
Bei Hagelschäden an Fahrzeugen
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Bei Beschädigungen von Gläsern (Front- und
Heckscheiben etc.)
Diese Schäden können sofort repariert werden, damit die Fahrzeuge wieder fahrbar sind. In diesem Fall sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie die Schäden fotografisch festhalten und unseren Experten, anlässlich der Fahrzeugbesichtigung, entsprechend informieren. - Bei Schäden an der Carrosserie (Dach, Motorhaube
etc.)
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Schäden reparieren lassen möchten oder ob Sie an einer Auszahlung interessiert sind oder ob Sie noch unschlüssig sind. Bitte beachten Sie, dass Schäden an Leasingfahrzeugen repariert werden müssen.
Falls Sie eine Reparatur (empfehlen wir vor allem bei jüngeren Fahrzeugen – nicht älter als 5 Jahre) wünschen: Zeigen Sie das beschädigte Fahrzeug bitte Ihrer Garage / Carrosserie. Diese sollen uns anschliessend die ungefähren Reparaturkosten sowie den geplanten Reparaturtermin bekannt geben.
Falls Sie eine Auszahlung des Schadens wünschen oder noch unschlüssig sind, werden wir einen Fahrzeugexperten beauftragen, sich bei Ihnen zu melden, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Bitte geben Sie uns deshalb Ihre Telefon- / Handynummer an, wo Sie tagsüber gut erreichbar sind. Es ist möglich, dass wir Hagel Drive-Ins durchführen werden, wo Sie Ihr Fahrzeug vor Ort begutachten lassen können. Aufgrund der sehr grossen Anzahl Schadensmeldungen wird die Koordinationsarbeit etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Geduld und danken für Ihr Verständnis. - Bitte informieren Sie uns auch rechtzeitig, sofern Sie Ihr Fahrzeug demnächst verkaufen oder umtauschen.
Aufgrund der aktuellen Situation ist es gut möglich, dass all unsere Telefonleitungen besetzt sind. Um sich längere Wartezeiten zu ersparen, können Sie uns den Schaden einfach und unkompliziert über unsere Website melden.
